Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen sowie die
Gestaltung und Durchführung von Internet-Projekten zwischen laSité (nachfolgend Gestalter
genannt) und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier
aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2
Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Gestalter in Kenntnis entgegenstehender
oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag
vorbehaltlos ausführt.
1.3
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Gestalter
ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Gestalter und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1
Jeder dem Gestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten
an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen
im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Gestalter insbesondere die
urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Gestalters weder im
Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Gestalter, eine Vertragsstrafe in Höhe der
doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.4
Der Gestalter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Gestalter.
2.5
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf
diesen über.
2.6
Der Gestalter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken bzw. auf den erstellten Webseiten und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Gestalter zum Schadensersatz.
2.7
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
3.1
Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen
sind.
3.2
Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Gestalter berechtigt,
nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der
ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium,
die Drucküberwachung etc. bei Drucksachen; oder Umarbeitungen und Änderungen
von Webprojekten im fortgeschrittenen Projektstadium, Digitalisieren von Vorlagen (z. B. Texte, Fotos),
Dienste in Domain- und Hosting-Angelegenheiten, Suchmaschineneintrag, etc. werden nach Zeitaufwand
gesondert berechnet.
4.2
Der Gestalter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für
Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Gestalter entsprechende
Vollmacht zu erteilen.
4.3
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Gestalters abgeschlossen
werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Gestalter im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere
die Übernahme der Kosten.
4.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von
Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu
erstatten.
4.5
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit
dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
5.1
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des
Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des
Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3
Die Übergabe eines Internet-Projektes erfolgt durch elektronische Übertragung der Dateien auf den
Rechner des Internet-Providers und Freischaltung für den Auftraggeber bzw. für die Allgemeinheit. Nach
gesonderter Vereinbarung kann die Übergabe der Projekt-Dateien auf einem handelsüblichen Speichermedium
(z. B. CD-ROM) verschickt oder persönlich übergeben werden. Geht in einer Frist von 14 Tagen
nach Übergabe keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse
als abgenommen bzw. freigegeben.
5.4
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils
bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Gestalter
hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der
Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.5
Bei Zahlungsverzug kann der Gestalter Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen
höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im
Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
An Entwürfen, Reinzeichnungen und realisierten Webdesign-Leistungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2
Originale sind, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend
benötigt, unbeschädigt an den Gestalter zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzten, die zur
Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
bleibt unberührt.
6.3
Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Soweit
Daten, gleich in welcher Form, an den Gestalter übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Kopien
zu seiner Sicherheit her.
7. Digitale Daten
7.1
Der Gestalter ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2
Hat der Gestalter dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Zustimmung des Gestalters geändert werden.
8. Datenschutz
8.1
Für Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die vertrauliche Behandlung
der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird zugesichert.
Personenbezogene Daten können im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und
gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet
werden.
8.2
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit
besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses
Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1
Der Gestalter verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere
auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine rechtliche
Prüfung durch den Gestalter findet nicht statt. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch
seine eigenen Rechtsberater.
9.3
Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die
Richtigkeit von Text und Bild. Der Gestalter nimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen
keine Rechtsprüfung vor. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine Rechtsberater.
9.4
Der Gestalter haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem
Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für
seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des
typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.5
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt
der Gestalter gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Gestalter
kein Auswahlverschulden trifft. Der Gestalter tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.6
Sofern der Gestalter selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehende
Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder
Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme
des Gestalters zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
9.7
Der Auftraggeber stellt den Gestalter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Gestalter stellen
wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung
trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
9.8
Der Gestalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen. Ebenso für sonstige nicht
durch den Gestalter zu vertretende Vorkommnisse wie Stromausfälle, Netzausfälle, Störungen des
Internets, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen von hoher Hand. Der Gestalter übernimmt
keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und
Vollständigkeit von Ausgaben von fremden Programm-Modulen (z. B. Plug-In, Add-On, CGI u. ä.).
9.9
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten
sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Gestalter nicht.
9.10
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich
beim Gestalter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen,
hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Gestalter behält den Vergütungsanspruch für bereits
begonnene Arbeiten.
10.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann
der Gestalter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
kann er auch Schadensersatz-Ansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Gestalter übergebenen Vorlagen
berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der
Auftraggeber den Gestalter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4
Der Gestalter ist berechtigt, die Leistungen für den Auftraggeber als Referenz und zum Zwecke der
Eigenwerbung zu verwenden.
11. Schlussbestimmung
11.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Gestalters.
11.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen
nicht.
11.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4
Gerichtsstand ist der Sitz des Gestalters, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Gestalter ist
auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
